Objekt : I53037-513

FERIENWOHNUNG “Gimignano - Camini”

ITALIEN / Mittelitalien / Toscana, Toskana / San Gimignano

4 Plätze
Anzahl Schlafzimmer: 1
Hund/Katze: ja

- Bettwäsche wird gestellt
- Endreinigung inklusive
- Hand- und Badetücher werden gestellt
- Küchentücher werden gestellt
- Strand- und Pooltücher bitte selbst mitbringen
- Zentralheizung



Vertragsbedingungen



Sehr geehrte Kunden,
SUDVACANCES bietet Ihnen auf seinen Internetseiten ausgesuchte Ferienwohnungen und Ferienhäuser an, die von uns selbst oder einem zuverlässigen Partner vor Ort geprüft werden. Zu einem Gelingen Ihres Aufenthalts tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen wollen. Diese Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, dem Kunden und SUDVACANCES Stefan Preusse - nachfolgend "SUDVACANCES" abgekürzt - zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb genau durch. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für alle von uns angebotenen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser einheitlich den Begriff "Ferienobjekt".


1. Rechtsgrundlagen und Stellung von SUDVACANCES
1.1. In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt SUDVACANCES das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SUDVACANCES dem Pauschalreiserecht der §§ 651a - m Bürgerliches Gesetzbuch in entsprechender Anwendung.
1.2. Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SUDVACANCES in erster Linie diese Vertragsbestimmungen.

2. Abschluss des Vertrages
2.1. Der Kunde kann sein Interesse an einer Buchung über das Internet, per E-Mail, schriftlich, per Fax oder telefonisch an SUDVACANCES übermitteln. Diese Interessenmitteilung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Kunden an SUDVACANCES dar und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages nach seinen Wünschen. SUDVACANCES nimmt jedoch für den Kunden eine unverbindliche Reservierung des gewünschten Objekts vor und fragt das Objekt an.
2.2. SUDVACANCES unterbreitet dem Kunden dann einen schriftliches Angebot. Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung, die "Wichtigen Hinweise" unter dem Link www.sudvacances.com/location/hinweise und alle ergänzenden Informationen zum Ferienobjekt und zum Land. soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.3. An das Angebot ist SUDVACANCES innerhalb der im Angebot genannten Frist gebunden. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der Kunde SUDVACANCES innerhalb der Frist die Annahme des Angebots ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen erklärt. Nach Eingang seiner Annahmeerklärung erhält der Kunde von SUDVACANCES eine Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung und den Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB.
2.4. SUDVACANCES ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet eingehende Annahmeerklärungen trotz Fristüberschreitung zu akzeptieren. Sie wird hiervon den Kunden gegebenenfalls unverzüglich unterrichten.
2.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Reisevermittler, Fremdprospekte
3.1. Reisevermittler sowie die Eigentümer/ Vermieter der Ferienobjekte sind von SUDVACANCES nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von SUDVACANCES hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen.
3.2. Informationen auf verlinkten, externen Internetseiten, Ortsprospekte und Beschreibungen der Ferienobjekte, Hotelprospekte, die nicht von SUDVACANCES herausgegeben werden, sind für SUDVACANCES und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von SUDVACANCES gemacht wurden.

4. Bezahlung
4.1. Nach Vertragsabschluss und gegen vorherige Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 42 Tage vor Belegungsbeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
4.2. Soweit SUDVACANCES zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ohne das ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, so ist SUDVACANCES berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.3 zu belasten.

5. Kaution
5.1. Der Eigentümer/Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies, z.B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Feriendomizils und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.
5.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich inzwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. SUDVACANCES treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.
5.3. Die Kaution dient zur Deckung von Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, der Kosten für die Endreinigung sowie der Kosten für sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen. Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
5.4. Der Vermieter erteilt eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag in bar aus und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.

6. Leistungspflichten von SUDVACANCES und Leistungsänderungen
6.1. Die von SUDVACANCES geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluß vorlagen.
6.2. Von der Leistungspflicht von SUDVACANCES nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens SUDVACANCES Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
6.3. Änderungen wesentlicher Leistungs- und Austattungsmerkmale des Ferienobjekts von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der Beschreibung des Ferienobjekts, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SUDVACANCES nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Ferienobjekts nicht beeinträchtigen.
6.4. Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienobjekts sind grundsätzlich zulässig. 6.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6.6. SUDVACANCES ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn SUDVACANCES in der Lage ist, ein solche solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von SUDVACANCES über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.

7. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) /Stornokosten
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber SUDVACANCES unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2. Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert SUDVACANCES den Anspruch auf den Preis. Statt dessen kann SUDVACANCES, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Objektpreis verlangen.
7.3. SUDVACANCES hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Objektpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
a) Bei einem Rücktritt bis 61 Tage vor Belegungsbeginn 25% des Gesamtpreises
b) Vom 60. Tag 50. Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
c) Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 43. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
d) Bei einem Rücktritt ab dem 42. Tage vor Belegungsbeginn oder bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises.
7.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SUDVACANCES nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
7.5. SUDVACACANCES behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit SUDVACACANCES nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht SUDVACACANCES einen solchen Anspruch geltend, so ist SUDVACACANCES verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.6. Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

8. Umbuchungen
8.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels, des Ferienobjekts, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann SUDVACANCES bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 50,- pro Umbuchung erheben.
8.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjekts oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. SUDVACANCES wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
10.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit SUDVACANCES wie folgt konkretisiert:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von SUDVACANCES anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von SUDVACANCES wird der Kunde vor Reiseantritt informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber SUDVACANCES unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen.
10.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
10.3. Beauftragte von SUDVACANCES und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von SUDVACANCES nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen SUDVACANCES anzuerkennen.
10.4. Wird die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, SUDVACANCES erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn SUDVACANCES oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von SUDVACANCES oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

11. Besondere Obliegenheiten des Kunden
11.1. Das Ferienobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenanzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist SUDVACANCES, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
11.2. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind dem Beauftragten von SUDVACANCES anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Ziffer 11.1 entsprechend.
11.3. Auf Verlangen von SUDVACANCES, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Ferienobjekts eine Besichtigung und Kontrolle des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis gegebenenfalls in einem Protokoll fest zu halten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht gerügt wurden.
11.4. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und SUDVACANCES, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von SUDVACANCES alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.
11.5. Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Ferienobjekts gilt, dass eine unterlassene Anzeige zu einer Nachweispflicht des Kunden führen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.
11.6. Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
11.7. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekts ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
11.8. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
11.9. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten End-Reinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von SUDVACANCES die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten von SUDVACANCES bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
11.10. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von SUDVACANCES mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch SUDVACANCES rechtfertigen.

12. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
12.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag um zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
12.2. SUDVACANCES teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
12.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall der in den Reiseunterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.
12.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.

13. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
13.1. SUDVACANCES oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von SUDVACANCES, deren Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
13.2. Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.
13.3. Kündigt SUDVACANCES in diesen Fällen, so behält SUDVACANCES den Anspruch auf den Gesamtpreis; SUDVACANCES muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die SUDVACANCES aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
13.4. Eine Verlängerung des vertraglich vereinbarten Aufenthalts ist, gleichviel aus welchen Gründen, nur nach einer ausdrücklichen Vereinbarung mit SUDVACANCES möglich. SUDVACANCES behält sich vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls das Objekt ohne eine solche Vereinbarung nicht vertragsgemäß geräumt wird.

14. Beschränkung der Haftung
14.1. Die vertragliche Haftung von SUDVACANCES für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit SUDVACANCES für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
14.2. Die deliktische Haftung von SUDVACANCES für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis des Ferienobjekts für die vereinbarte Aufenthaltsdauer beschränkt.
14.3. SUDVACANCES haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von SUDVACANCES sind. SUDVACANCES haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von SUDVACANCES ursächlich geworden ist.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
15.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SUDVACANCES unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
15.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SUDVACACANCES oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SUDVACACANCES beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SUDVACACANCES oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SUDVACACANCES beruhen.
15.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
15.4. Die Verjährung nach Ziffer 15.2 und 15.3 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
15.5. Schweben zwischen dem Kunden und SUDVACACANCES Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder SUDVACACANCES die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1. SUDVACANCES wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, für die SUDVACANCES ihre Ferienobjekte anbietet, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Belegungsbeginn unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
16.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn SUDVACANCES nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SUDVACANCES findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
17.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen SUDVACANCES im Ausland für die Haftung von SUDVACANCES dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17.3. Der Kunde kann SUDVACANCES nur an deren Sitz verklagen.
17.4. Für Klagen von SUDVACANCES gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SUDVACANCES vereinbart.
17.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und SUDVACANCES anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.


© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004 - 2010

Vertragspartner ist:
Firma: SUDVACANCES Stefan Preusse e.K.

Geschäftsführer Stefan Preusse

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Tel: +49 7741 686584
Fax DE: +49 3221108991288
Fax FR: +33 153014794
Fax GB: +44 2076813267

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